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Rechtsgebiete
 

Infektionsschutzrecht

Auf dem Gebiet des Infektionsschutzrechts übernehme ich sowohl die Beratung als auch die Vertretung gegenüber Behörden und in gerichtlichen Verfahren, auch vor dem Bundesverfassungsgericht.

Darüber hinaus vertrete ich Sie in Angelegenheiten des Arbeitsrechts und des sonstigen Privatrechts auch insoweit, als Probleme entstanden sind, die mit behördlichen und/oder staatlichen Anordnungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zusammenhängen.

Gerne unterstütze ich Sie bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche, insbesondere auch bei Entschädigungsangelegenheiten aller Art.

Weitere Informationen zum Infektionsschutzrecht